ALG II (Hartz IV) 
- eine gut gepolsterte Hängematte?
Vor knapp 1 ½ Jahren verstarb meine Mutter im gesegneten Alter von 98 Jahren. Zu meinem Glück erklärte sich ein Cousin bereit, sich um all die damit zusammen hängenden Angelegenheiten zu kümmern und auch die Kosten für ihre Beerdigung und die zukünftige Grabpflege zu tragen. Denn Dank ALG II, was man im Volksmund auch als Harzt IV bezeichnet, war mir dies absolut unmöglich. Sterben ist in diesem, nur mehr menschenverachtenden zu nennenden Gesetzeswerk nicht enthalten. Es liegt im Ermessen eines Sachbearbeiters, ob vielleicht ein Darlehen gezahlt werden kann oder nicht. Aber vorgesehen, wie gesagt, ist dies nicht. Es war mir nicht einmal möglich der Beerdigung als Hinterbliebener beizuwohnen da allein die Fahrtkosten meine finanziellen Möglichkeiten bei weitem überschritten hätten und es vom „Amt“ keinerlei Unterstützung oder Zuschuß hierfür gibt. Nicht einmal im Rahmen Eltern/Kinder.
Im weiteren, was das menschenverachtende Wesen dieses Gesetzes und die Willkür der Ämter und Behörden bezeugt, ist die Tatsache, daß Fehler der Behörden nur zu gerne erst einmal vertuscht und dann entgegen gesetzlichen Bestimmungen „bereinigt“ werden. 
So denn in meinem Fall. Zu Begin dieses unsäglichen Gesetzeswerkes galt es einen Erstantrag auszufüllen. Eigentlich kein größeres Problem mit all den benötigten Nachweisen. Doch dann kam der Hammer. Man verweigerte mir die gesetzlich geregelte Bezahlung der Heizkosten. Sie wurden schlichtweg von einem Sachbearbeiter aus dem Antrag gestrichen. Ein und Widersprüche waren zwecklos. Man begründete dies damit, die Angaben seien von mir falsch eingetragen worden, ein andermal ich hätte diesbezüglich keine Angaben geleistet und zu guter letzt behauptete man, eine Gastherme in der Wohnung würde a) der Warmwasserbereitung und somit nicht der Heizung dienen und b) diese würde ja mit Strom betrieben und Strom sind in den zu zahlenden Kosten nicht enthalten. Nun für mich war dies eine finanzielle Katastrophe. Ich stand vor der Entscheidung, entweder ich zahle die geforderten Abschläge an den Energieversorger und kann mich dann aber nur mehr vom sprichwörtlichen Fensterkitt ernähren oder aber ich benutze den Regelsatz zum Kauf von Lebensmitteln und lasse den Energieversorger hinten an stehen zumal sich dieser auf den Standpunkt versteifte, keine Ratenzahlung mit Privatpersonen abzuschließen und abweichende Zahlung von ihrem Comptersystem nicht verbucht werden könnten. Aus völlig unverständlichen Gründen habe ich mich für letztere Alternative entschieden was natürlich zur Folge hatte, daß die Energieliefung noch dazu im Winter eingestellt wurde. Nach so einigem hin und her und einer Eingabe im Bürgermeisteramt tauchte wie durch ein Wunder mein Erstantrag auf der meine Angaben bestätigte und die des Amtes widerlegte. Somit mußte die zu diesem Zeitpunkt noch Arge genannte Stelle eingestehen, daß von ihrer Seite ein grober Fehler gemacht wurde. Eigentlich, so hat es der Gesetzgeben festgelegt, hätte nun die Arge für alle Kosten die hierdurch entstanden und aufgelaufen sind gerade stehen müssen, sie hätten den gesamten Schaden bezahlen müssen. So steht es zumindest im Gesetz, was ich jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht wußte. So kam es denn, daß man mir anbot die Hälfte der Summe auszugleichen während ich die andere Hälfte abzustottern hätte. Wer hätte in diesem Fall mit der Aussicht wieder eine bewohnbare Wohnung zu haben an statt ständig bei Freunden zu hausen abgelehnt. Also habe ich dem Ganzen zugestimmt. Hierauf gab es eine Vereinbarung zwischen Arge, Energieversorger und mir die bis ins Jahr 2027 reicht. Soweit alles schön und gut. Leider erfuhr ich erst nach Ablauf der Verjährungsfrist von dem mich begünstigenden Gesetz. Okay, ich nahm das hin. Zähneknirschend zwar, aber na ja. 
Nun sollte man meinen Vertrag ist Vertrag. Doch dies ist ein Irrglaube zumindest wenn es die nunmehr Jobcenter genannte Institution und einen Energielieferanten (N-ergie) betrifft. Zwischenzeitlich stehen mir als allein lebender ALG II Empfänger ein Regelsatz von 399 Euro zu, wobei hierin ein Betrag in Höhe von 8,99 Euro für Warmwasserbereitung enthalten ist. Ein ohnehin überwältigender Betrag. Von meiner Warmmiete in Höhe von 430 Euro werden 370 Euro für die Grundmiete und 68 Euro für Heizung anerkannt. Macht zusammen 438 Euro und eine auszuzahlenden Betrag von 837 Euro. Von diesem Betrag habe ich all monatlich 430 Euro für Miete und etwa 50 Euro für Telefon/Internet zu entrichten. Zudem werden mir, aufgrund des Vertrages, 224 Euro für den Energielieferanten abgezogen. Somit verbleiben für den Lebensunterhalt gerade einmal 133 Euro im Monat. So nun die Ausgangssituation.
Vor ca. einem Halben Jahr drohte mir der Energielieferant mit einer Sperre. Laut seinem Schreiben hatte das Jobcenter über drei Monate keinen Abschlag an sie überwiesen, bzw. konnte dort keine entsprechende Buchung gefunden werden. Über eine RA konnte das geklärt werden, es gab keine Sperre. Doch damit nicht genug nur wenige Monate später (genau zur Jahreswende 2013/14) sollte ich nun den gesamten von mir geschuldeten Betrag auf einen Schlag innerhalb von Sechs (!!) Tagen entrichten da die geleisteten Abschläge nicht mehr den Vorstellungen des Energielieferanten entsprachen. Wegen der Jahreswende und seinen Feiertagen verblieben mir gerade einmal drei Tage zur Klärung der Angelegenheit. Es wurde ein zusätzlicher Vertrag zwischen dem Jobcenter und mir vereinbart wonach man mir weitere 30 Euro von dem verbleibenden Regelsatz abziehen wollte. Wiederum zähneknirschend willigte ich diesem Vertrag ein um einer für mich disaströsen Sperre zu entgehen (die Begründung hierfür folgt). Doch statt der festgelegten 30 Euro wurden mir nun 61 Euro vorenthalten. Auf meinen Widerspruch folgte eine wahrlich hanebücherne Begründung die eigentlich nur die erhobene Pisastudie voll und ganz bestätigen kann. Aus irgendwie verständlichen Gründen habe ich diesen Vertrag aufgekündigt denn wie soll man einen Monat mit lediglich 72 Euro überstehen. Hierauf nun keine Sperrankündigung sondern der Bescheid, daß ab 20.04.2014 die Energielieferung eingestellt wird, außer ich würde knapp 4.900 Euro bis zu diesem Zeitpunkt zahlen. Die Frage ist nur, wie und wovon? Vom Jobcenter ist nicht einmal eine Eingangsbestätigung für meinen Schriftverkehr bezüglich dieser Angelegenheit gekommen. Wie auch in anderen Dingen (Nachzahlung der Betriebskosten) werden Schriftstücke einfach nicht aufgefunden und wenn doch, dann entgegen der Gesetzeslage einfach abgeschmettert. Man ist der Willkür des Jobcenters so gut wie hilflos ausgeliefert. So wird denn eine Klage gegen das Jobcenter aus dem Vorjahr wegen Überlastung des Gerichts erst in gut zwei Jahren zur Verhandlung kommen (70 Euro Betriebskosten Nachzahlung). 
Nun habe ich ein enormes Problem sollte mir tatsächlich die Energielieferung gesperrt werden. Freien Zugang zu Informationsquellen kann ich über Freude aufrecht erhalten. Kochen ginge auch mit Campingutensilien und heizen wäre diesmal nicht das größte Problem. Doch vor knapp zwei Jahren wurde mir wegen eines Tumors die Blase samt Prostata entfernt. Somit bin ich akut inkontinent. Ich muß täglich zweimal meine Bettwäsche wechseln, mich entsprechend oft duschen. Daran führt kein Weg vorbei. Doch wie soll ich dies noch machen wenn man mir die Stromzufuhr kappt? Dem Energielieferanten ist es, nachdem ich persönlich vorgesprochen habe, wortwörtlich vollkommen egal. Sie beharren stur auf die Zahlung des Gesamtbetrages. Vom Jobcenter keine Reaktion, bislang. Karitative Organisationen finden das Verhalten milde ausgedrückt zwar abscheulich, aber sie können keine Hilfe bieten. Man könnte mich einmalig mit vielleicht hundert oder zweihundert Euro unterstützen aber mehr nicht. Nur das hilft nicht. Nachdem ich gesundheitlich ohnehin ziemlich eingeschränkt bin und nun auch noch mit der beständigen Inkontinenz zu kämpfen habe ist auf eine Arbeitsaufnahme nicht zu denken (was auch meine ehemalige Fallmanagerin beim Jobcenter und die mich behandelnden Ärzte bestätigen können). Vor meiner OP habe ich soweit es mein Gesundheitszustand ermöglicht hat, gearbeitet. Unter anderem vier Jahre als 1-Euro Jobber (Fahrer des Männer und Frauenwohnheims in Nürnberg). Doch diese Arbeitsstelle die ich nach wie vor ausfüllen könnte, wurde zwischenzeitlich ersatzlos gestrichen. Zum einen weil hierdurch ein steuerpflichtiger Arbeitsplatz durch einen 1-Euro Job ersetzt wurde, zum anderen weil eben diese Arbeitsstelle (Sozialamt!) der Stadt zu teuer kommt.
Also bitte was soll, kann ich noch machen? Oder leben wir hier wirklich im Asozialstaat Deutschland in dem Recht und Gesetze mit Füße getreten oder zumindest nach Gutdünken ausgelegt werden?
All meine Angaben die ich in dem Schreiben gemacht haben entsprechen der vollen Wahrheit und können jeder Zeit durch schriftliche Dokumente und Zeugen belegt werden.
 In diesem Zusammenhang ergeben sich eklatante Verstöße sowohl gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wie auch gegen die Menschenrechte, die von der BRD anerkannt werden. Im folgenden sind dies die hervorgehobenen Paragraphen:
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
I.
Die Grundrechte
Art 1 
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art 2 
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Art 3 
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Art 19 
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

II.
Der Bund und die Länder
Art 20 
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Carta der Menschenrechte
Art. 22: Recht auf soziale Sicherheit
Das Recht auf soziale Sicherheit schließt eine bezahlbare Wohnung, Jugendfürsorge und ein bezahlbares Gesundheitswesen mit ein.
Art. 25: Recht auf Essen, Unterkunft und ärztliche Versorgung
Wir alle haben ein Recht auf einen menschenwürdigen Lebensstandard, auch wenn wir kein Geld verdienen können. Vor allem Kinder, alte oder behinderte Menschen, Kranke und Arbeitslose verdienen einen besonderen Schutz. 
Mütter und Kinder haben besonderen Anspruch auf Fürsorge und Unterstützung. Eheliche wie außereheliche Kinder genießen den gleichen sozialen Schutz.
Hieraus ergibt sich für mich:
Stark eingeschränkte Möglichkeit zu einer ordentlichen Körperpflege 
wegen der Unmöglichkeit Warmwasser zu bereiten.
Keine Möglichkeit zu einer ordentlichen Wäschereinigung
ebenso wegen fehlendem Warmwasser und der nicht Nutzbarkeit der Waschmaschine.
Eine Wäscherei zu nutzen ist auch nicht gegeben zumal sich keine in zumutbarer Nähe befindet und dies auch die finanziellen Mittel nicht erlauben.
Stark eingeschränkte Möglichkeit zur Reinigung der Wohnung
wegen der Unmöglichkeit Warmwasser zu bereiten.
Keine Möglichkeit zur Bereitung einer warmen Mahlzeit
Ohne Strom kann der Herd nicht genutzt werden. Eine andere Möglichkeit ist nicht vorhanden bzw. die Nutzung in geschlossenen Räumen verboten.
Stark eingeschränkte Möglichkeiten zu Erhaltung sozialer Bindungen
Da sich die Mehrzahl dieser Bindungen außerhalb Nürnbergs befinden und somit nur per Telefon/Internet möglich ist. Ein schriftlicher Verkehr kommt schon aus finanziellen Gründen so gut wie nicht in Betracht.
Keine Möglichkeit zur Verständigung anderer Personen in einem Notfall
Ohne Strom ist weder ein normales Telefon noch ein Handy zu betreiben

 
 
 
 
 

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